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Rechnungen richtig schreiben

Die meisten kennen eine Rechnung, aber nur wenige haben bislang selbst eine schreiben müssen. Eine Rechnung ist eigentlich einfach, kann aber auf den ersten Blick kompliziert wirken. Hier ein paar praktische Tipps zum Rechnungen-Schreiben.
Rechnung schreiben
Inhalt

Was ist bei der Rechnungserstellung zu beachten? Welche Informationen sind Pflicht?

Zum Thema Begleichung von Rechnungen und Zahlungsverzug wurde auf Zahlungspraxis.de schon des Öfteren berichtet. Im Folgenden Beitrag geht es von daher um ein ebenso wichtiges Thema – die korrekte Rechnungsstellung.

Wer als Unternehmen seine Waren oder seine Dienstleistungen an den Kunden gebracht hat, der möchte natürlich zufriedene Kunden haben, aber vor allem möchte jede Firma auch für ihre Leistungen bezahlt werden. Es ist essentiell, wenn nicht gar existenziell, dass die Kunden Rechnungen erhalten und diese korrekt ausgestellt sind. Die Rechnung ist ein Geschäftsbrief und zählt zu den wichtigen Dokumenten, die an Kunden gesendet werden und die ebenfalls als Kopie im Unternehmen verbleiben.

Die Rechnung – wichtige Bestandteile die enthalten sein müssen.

Für Rechnungen gibt es keine einheitliche Vorlage, die man als Unternehmen unbedingt nutzen muss, vielmehr geht um essentielle Informationen, die enthalten sein müssen. Es gibt Pflichtangaben für Rechnungen bis 150 Euro und Pflichtangaben für alle Rechnungen, die eine höhere Rechnungssumme haben.

Bei einer kleinen Rechnung darf natürlich das Ausstellungsdatum nicht fehlen und auch der vollständige Name samt Anschrift der Firma muss angegeben werden. Angaben zur Dienstleistung oder Ware mit der Menge und einer kurzen Beschreibung sollten nicht vergessen werden. Hat man die Rechnungssumme geschrieben, dann darf auch der Steuerbetrag nicht fehlen, aber auch ein Hinweis darauf, dass diese kleine Rechnung steuerfrei ist, falls diese Rechnung nicht steuerpflichtig ist.

Mehr als 150 Euro – auch diese Rechnung muss wichtige Bestandteile enthalten

Natürlich muss auch die große Rechnung Ausstellungsdatum, den vollständigen Namen und die Anschrift der Firma enthalten. Und auch Name und Anschrift des Kunden sollten nicht vergessen werden. Dazu immer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Steuernummer. Jede Rechnung sollte auch immer eine Rechnungsnummer enthalten, die nur zu dieser Rechnung gehört. Wichtiger Bestandteil sind auch die Angaben zur Ware oder Dienstleistung, mit Menge und Beschreibung. Jetzt darf der Steuerbetrag nicht fehlen und auch Steuerbefreiungen sind einzutragen. Nicht fehlen dürfen auch Skonto oder Rabatt und andere vereinbarte Minderungen der Rechnungssumme.

Wer jetzt als Neuunternehmer, Freiberufler oder Selbständiger an dieser Arbeit nicht verzweifeln möchte, dem kommt moderne Rechnungswesen Software schnell zu Hilfe. So ist man immer auf dem neuesten Stand und mit der Eingabe weniger Daten entstehen Rechnungen mit allen notwendigen (vorgeschriebenen!) Bestandteilen, die bei jedem Finanzamt anerkannt werden. Mit modernen Softwareprogrammen schnell erstellt, ist die Rechnung ist ein wichtiger Beleg für den erfolgreichen Unternehmer.

Tipps für Freiberufler bei der Rechnungsstellung

Ein Punkt, der mir persönlich hin und wieder auffällt, wenn ich selbst Rechnungen von anderen Freiberuflern erhalte, ist, dass ein wichtiges Detail fehlt – das Zahlungsziel. Dieses sollte in keinem Fall fehlen, anderenfalls bietet man so dem Rechnungsempfängen einen Freibrief, die Rechnung zu einem beliebigen Zeitpunkt zu zahlen.

Buchhaltung einfach selbst machen

Praxisbeispiel: Online Shop Rechnung

Dass das Thema der richtigen Rechnungsstellung nicht ganz trivial ist, haben wir erst kürzlich erleben können. Wir hatten bei Dawanda eine Kleinigkeit bestellt, die auch prompt per Rechnung geliefert wurde. Als wir die Rechnung dann begleichen wollten, suchten wir auf der Rechnung vergeblich nach einer Bankverbindung. Alles war soweit richtig gemacht, es war eine Rechnungsnummer vorhanden, eine Steuernummer, Anschrift und alle Positionen korrekt aufgeschlüsselt. Aber leider keine Kontonummer, Bankleitzahl oder ähnliches.

Da der Anbieter aber über eine Steuernummer verfügt, sowie bereits eine höher stellige Rechnungsnummer vergeben wurde, sollte man eigentlich davon auszugehen, dass dieser Fauxpas längst korrigiert sein sollte. Aber dennoch, ein gutes Beispiel aus der Praxis, dass man bei einer manuellen Rechnungserstellung einiges zu beachten hat.

Um all die angeführten Punkte immer einzuhalten ist in jedem Fall eine grundlegende Buchhaltungssoftware empfehlenswert, dann sind Rechnungen per Knopfdruck erstellt, und man muss nicht jedes Mal wieder von Neuem beginnen zu überlegen, was alles reingehört.

Zusammenfassung: Das sind die Pflichtangaben auf einer Rechnung

  1. Absender – Die Firma, die die Rechnung ausstellt, muss korrekt identifiziert werden (Name, Anschrift, Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer).
  2. Der Kunde, an den die Rechnung gerichtet ist, muss ebenfalls korrekt identifiziert werden (Name, Anschrift).
  3. Die Rechnung muss eine eindeutige Rechnungsnummer haben.
  4. Die Rechnung muss Angaben zur erbrachten Dienstleistung oder zu verkaufter Ware enthalten (Menge, Beschreibung, Preis).
  5. Die Rechnung muss den Steuerbetrag korrekt angeben und ggf. Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen berücksichtigen.
  6. Die Steuernummer oder falls vorhanden die Umsatzsteuernummer angeben.