
Wer nach Ende des Studiums die Rückzahlung seines Bankdarlehens nach § 18 BAföG bei der KfW einmal nicht bedienen kann oder für einen Zeitraum aussetzen möchte, sprich eine Stundung beantragen möchte, der kann dies mit entsprechenden Nachweisen zum Einkommen bei der KfW Bank beantragen. Dazu muss glaubhaft nachgewiesen werden, dass man die Rückzahlung aufgrund seiner […]