Das Monatsende rückt näher, überfällige Kundenrechnungen werden durchgewälzt – ein all-monatliches Thema mit einem allzu oft gleichem Resümee:
Zahlungen von Einzelpersonen, kleinen Unternehmen und mit denen persönlicher Kontakt gepflegt wurde haben allesamt pünktlich innerhalb der bei der Angebotslegung vereinbarten Zahlungsfrist überwiesen. Wer aber mit hartnäckiger Persistenz Zahlungsziele ignoriert und mehr oder weniger stillschweigend eigene Maßstäbe ansetzen möchte, und dies auch tut, sind die „großen Unternehmen„, die bereits bei Auftragserteilung deutlich machen, dass nur strikte Einhaltung von vertraglich vereinbarter Geheimhaltung und möglichst niedrige Preise bei höchster Qualität (sonst wären sie wohl zu großen Agenturen gegangen) für sie wichtig ist.
Dann muss man eben Zahlungsfristen setzen
Selbstverständlich wird im Rahmen der Angebotslegung bereits das Zahlungsziel: „Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsstellung.“ deutlich angegeben und auch bestätigt. Aber es muss wohl ein latentes Business-Gesetz geben, das es großen Firmen möglich macht die alleinige Entscheidungshoheit über das 30-Tage-Zahlungsziel zu besitzen, und dieses Kraft ihrer Größe auch in jedem, ja in jedem Fall, auch durchsetzen werden.
Es ist sicherlich zu beachten, dass die Größe eines Unternehmens zuweilen auch ursächlichen Einfluss auf diese Zahlungsphänome haben. Da es für jeden Geschäftsvorgang ganz gemäß dem Strombergschen Paradigma der latenten Zahlungsunwilligkeit im Rahmen von illokutiven Handlungen auch immer eine Gegenhandlung gibt, bleibt anzunehmen, dass verschachtelte organisatorische Strukturen einen gewissen Reiz auf eben diesen ausüben. Sei es drum, trotz einer 24-Stunden-Lieferung als Erstbesteller ist eine Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels um einhundert Prozent scheinbar problemlos als gesetzt anzunehmen. Eine all-monatliche Beobachtung.
Das Versandhaus-Paradigma: Die Zahlungserinnerung
Als Freiberufler oder Einzelunternehmer muss man zuweilen auch mal über den Tellerrand, oder alternativ auf die Rechnung seines Versandhausbetreibers seines Vertrauens schauen. Auch hier kommt es allzu oft, ungewollt, zur Nichteinhaltung von Zahlungsfristen. Dessen Folgen sind in regelmäßigen Abständen auftretende Briefe mit steigenden Gesamtforderungen. Aber, nicht nur vom Chinesen lernen, sondern auch von Quelle, vom Versandhandel lernen heißt siegen lernen.
Der Überschreitung von Fristen sollten sanfte Sanktionen folgen, alternativ bei Einweg-Kunden, sollte auch direkt das Wording der hiesigen Finanzämter nicht außer acht gelassen werden. Hier gilt das Prinzip der klaren und eineindeutigen Direktheit. Chinesische Kulturstandards, wie das Gesicht wahren, im Rahmen von offenen Forderungen sind hier klar Fehl am Platz. Am Ende des Tages, würde der anglophon ambitionierte Jung-Manager sagen, zählt nur das Resultat. Und dies ist in dem Fall die Begleichung der Zahlungsforderung.
Wie dem auch sei, nur eine Randnotiz zum Topos der Zahlungspraxis.
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