Wer umsatzsteuerpflichtig ist und Kunden im EU Ausland eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer stellt, muss die Ust-ID des Empfängers vorab prüfen. Hier ein Kurz-Tipp
Wenn man eine Rechnung an einen Kunden im europäischen Ausland stellt und die Umsatzsteuer ausweisen muss, dann sollte man immer prüfen, ob die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer korrekt ist – nur dann kann man die Rechnung umsatzsteuerfrei stellen.
Da die offizielle EU-Seite zu Prüfung der VAT-Nummer nicht ohne weiteres auffindbar hist, hier ein Tipp, wo und wie man die Umsatzsteuernummer für im europäischen Ausland ansässige Unternehmen prüfen kann.

Auf der EU-Seite trägt man zuerst seine eigene Ust-ID (MwSt-Nummer) und den Mitgliedstaat ein, danach die des in der EU ansässigen Kunden und dessen MwSt-Nummer.
Es ist wichtig, dass derjenige, der die Rechnung stellt, in der Pflicht ist die VAT Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) auf Gültigkeit zu prüfen.
Die vollständige Bezeichnung der EU-Regelung lautet: „MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS): Validierung der MwSt-Nummer“.
Update 2019: Bundesamt für Steuern mit eigener Prüfseite

Man trägt die eigene DE USt-IdNr ein, wählt das abzufragende Land und gibt zum Abschluss due USt-IdNr des Kunden ein.
Im Folgenden weiterführende Quellen mit ausführlichen Informationen zur Rechnungsstellung bei ausländischen Kunden.
» Pflicht zur UStIdNr.-Kontrolle
» Rechnungen aus dem Ausland sorgfältig prüfen