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Offene Lohnforderung – Vorlagen Arbeitsgericht – Antrag Zwangsvollstreckung

Dieser Artikel befasst sich mit dem Thema offene Lohnforderungen und wie Sie diese erfolgreich vor Gericht einklagen können. Leider ist es nicht ganz trivial alle Hürden bei der Einreichung der nötigen Unterlagen zu meistern. Man findet im Netz zahlreiche Tipps & Tricks wie man möglichst schnell an sein Geld kommt. Oftmals empfiehlt es sich gar einen entsprechenden Fachanwalt damit zu beauftragen, weil man selbst mit Vorgängen und Abläufen einfach nicht vertraut ist.

Da ich dieses Prozedere selbst erlebt habe und wie ich finde auch relativ schnell zum Ziel, zu einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, mit welchem man das Geld direkt vom Konto des Arbeitgebers pfänden kann, gekommen bin, möchte ich meine Erfahrungen und auch die nötigen Unterlagen, wie den Anschreiben für Arbeits- und Amtsgericht, hier kurz und prägnant vorstellen.

Übersicht: Wie Sie offene Lohnforderungen richtig geltend machen

  1. Lohnforderung beim Arbeitsgericht geltend machen
  2. Verhandlung beim Arbeitsgericht
  3. Vollstreckbares Urteil
  4. Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
  5. Pfändung beim Arbeitgeber
  6. Zusammenfassung Lohnforderungen einklagen

Einleitung

Im Folgenden finden Sie das Schritt-für-Schritt Vorgehen, um nicht gezahlte Lohnforderungen geltend zu machen.

Gerade für den Fall, dass der Arbeitgeber in die Insolvenz gegangen ist, empfiehlt sich der Weg über das Arbeitsgericht, da man nach dem Erhalt eines vollstreckbaren Titels, und eine Pfändung  bereits „ins Leere gegangen ist„, das Geld vom Arbeitsamt in Form von Insolvenzgeld beantragen kann.

1. Anschreiben für das Arbeitsgericht

Zur Einleitung des Mahnverfahrens wird ein Anschreiben an das Arbeitsgericht mit folgenden Informationen erstellt:

  • Name und Anschrift der Firma
  • Unternehmensart (GbR, GmbH, etc.)
  • Höhe der offenen Lohn- und Gehaltsforderung
  • Name, Anschrift und Kontaktdaten

Außerdem ist es wichtig auch gleich die folgenden Anhänge (Unterlagen) beizufügen, das spart Zeit:

  • Lohnabrechnung (Kopie der Gehaltsabrechnung)
  • Arbeitsvertrag

Hier eine Vorlage für das Anschreiben Arbeitsgericht – Offene Lohnforderungsanschreiben beim Arbeitsgericht als MS Word Dokument:
Vorlage Anschreiben Arbeitsgericht – Offene Lohnforderung (Word .doc)

2. Die Verhandlung beim Arbeitsgericht

Die Bearbeitungsdauer des Antrags hängt von der Auslastung des Arbeitsgerichts ab. Bei mir hatte es gerade mal 2 Wochen gedauert, dann hatte ich einen Termin für die Verhandlung vorliegen.

Zu diesem Termin werden beide Parteien vorgeladen, um den Sachverhalt zu klären. Leider kann ich nichts Detailliertes dazu berichten, da in meinem Fall nur eine Seite anwesend war – nur ich. In diesem Fall wartet der Richter ca. 15 Minuten und hört sich kurz den Sachverhalt an. Danach hält er das Ergebnis der Verhandlung auf Tonband fest und fragt, ob man damit einverstanden ist, dass die Forderungen nun gerichtlich geltend gemacht werden sollen. Leider kann ich die Terminologien und genauen Rechtsgrundsätze nicht 100%ig wiedergeben (Rechts-Laie) – das Ergebnis war auf jeden Fall, dass der Arbeitgeber nach dieser Anhörung ein Schreiben erhielt, dem er binnen 14 Tagen widersprechen kann und es zu einer erneuten Verhandlung gekommen wäre.

Letztendlich passierte in meinem Fall jedoch rein gar nichts, so dass ich nach weiteren ca. 20  Tagen nun endlich einen Titel – ein vollstreckbares Urteil in der Hand hatte.

3. Vollstreckbares Urteil

Die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils enthält dann die entsprechende Informationen zum Rechtsstreit.

  • Höhe der Arbeitsvergütung
  • Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
  • Der Streitwert wird auf xxx EUR festgelegt

4. Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Hat man nun einen Titel vorliegen, dann kann man entweder direkt einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der das Geld beim Schuldner einholt oder auch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Amtsgericht beantragen, mit dem man Geld direkt vom Konto des Arbeitgebers einziehen kann. Nach dessen Beantragung muss man lediglich noch die 15,00 Euro Gebühren für die Gerichtskasse zahlen und hat danach seinen PfÜB in den Händen.

Das Justizministeriums NRW bietet hierzu eine Übersicht mit Briefvorlagen zur Zwangsvollstreckung: Zwangsvollstreckung und Pfändung.

5. Pfändung beim Arbeitgeber

Im letzten Schritt muss man dann nur noch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an die Bank des Schuldners senden. Die genau Anschrift bekommt man am besten über Google heraus „Name der Bank“ + „Pfändungsbeschluss“ + „Anschrift“ – bzw. einfach über den entsprechenden Internetauftritt der Seite. Voraussetzung ist natürlich, dass man die Bankverbindung des Arbeitgebers kennt. [Ergänzung: Bankverbindung ist nicht erforderlich, nur die Anschrift der Bank wird benötigt]

5. Zusammenfassung Lohnforderungen einklagen

Hier nochmal die wichtigsten Punkte im Überblick.

1. Voraussetzung: Die Lohnforderung ist überfällig und es besteht Anspruch darauf.

2. Arbeitsgericht. Entweder direkt vorsprechen oder per Anschreiben kontaktieren. Kopie der Lohnabrechnung und Arbeitsvertrag wird benötigt.

3. Verhandlung am Arbeitsgericht. Entscheidung zur Lohnforderung, wenn Anspruch besteht erhält man  einen Titel – ein vollstreckbares Urteil.

4. Wenn Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer nicht zahlt – Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen -> am Arbeitsgericht / direkt beim Gerichtsvollzieher.

5. Wenn Konto vom Arbeitgeber noch vorhanden, bzw. dieses gedeckt ist, wird der geschuldete Betrag gemäß dem Titel eingezogen und an den Gläubiger überwiesen.

Die Angaben sind ohne Gewähr und beruhen auf persönlichen Erfahrungen zum Rechtsstreit bzgl. offener Lohnforderungen. Fragen, Ergänzungen und Hinweise können Sie gern unten in den Kommentaren eintragen.

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5 Antworten

  1. 1. Bankverbindung vom Schuldner wird nicht benötigt, es reicht der Name der Bank
    2. Kontaktdaten/Anschrift der Bank wird für die Pfändung benötigt -> der Gerichtsvollzieher geht dann mit dem Titel / Beschluss direkt zur Bank, um das Geld zu pfänden.
    3. Einfach auf das zuständige Amtsgericht gehen, dort gibt es eine Rechtsberatungsstelle, die erstellt den Antrag binnen 10 Minuten, einfach alle Unterlagen (Titel, Bankname Schuldner, ggf. RE für Mahnkosten etc.) fertig – geht schneller, als wenn man sich selbst einen Antrag zusammen bastelt.

    Viele Grüße

  2. Wie bekommt man die Bankverbindung des Schuldners raus, ohne all zu viel investieren zu müssen? Die Bankdaten des Schuldners sind auf der Webseite falsch / veraltet und eine Kontaktaufnahme unmöglich… die Firma (der Schuldner) praktiziert aber munter erfolgreich weiter, trotz Titel und Gerichtsvollzieher kein ran kommen…

  3. Hallo , im okober letzten jahres war ich bei einer leihfirma beschäftigt und wurde in meiner letzten Arbeitswoche krank, so krank das sogar mein chef mich nach hause geschickt hat. die leihfirma hat mir darauf hin eine lohnfortzahlungsverweigerung geschickt und mir einfach den rest meines lohnes nicht überwiesen.
    zur damaligen zeit konnte ich mich nciht gleich darum kümmern .. seither sind 6 monate vergangen , ist es nun zu spät meine forderung beim arbeitsgericht geltend zu mahcen ?? ich habe alle papiere , und krankmeldungen???

  4. Hallo,
    also ich kann nur von meinen persönlichen Erfahrungen berichten, wie ich zumindest zu meinem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gekommen bin, aber leider nach wie vor nicht an die offene Lohnforderung. Es ist zwar ein sehr spezifischer Fall, aber wenn Anspruch besteht würde ich definitiv mit den Unterlagen auf das Arbeitsgericht gehen und dort Beratung einholen – das kostet nichts und du bekommst gleich eine Antwort. In der Regel, wenn die Krankheit nachgewiesen werden kann und keine anderen Gründe vorlagen und der Arbeitsvertrag keine ‚gesonderten‘ Klauseln beinhaltet, was ich mir im Krankheitsfall nicht vorstellen kann, sollte die offene Lohnforderung bestehen bleiben.
    Vielleicht noch einen Tipp, den ich bei meiner Verhandlung am Arbeitsgericht nicht beachtet hatte, auf alle Fälle die Zinsen mit einzuklagen. Wenn du vom Arbeitsgericht Recht bekommst, dann bekommst du ein vollstreckbares Urteil (Titel) mit dem du weitere Schritte einleiten kannst. Wenn der Schuldner (wenn es in deinem Fall zutreffend ist) also nicht gleich zahlt, dann kommen zumindest die Zinsen noch hinzu… Wie gesagt, alle Angaben ohne Gewähr und basierend auf meinen Erfahrungen wie man seine Lohnforderung geltend macht.

  5. Hallo zusammen,

    vielleicht weiß jemand einen Rat. Ich habe einen vollstreckbaren Titel gegen meinen alten AG (GmbH, alleiniger Gesellschafter) vom Arbeitsgericht. Kontopfändungen brachten keinen Erfolg, da er die Konten bei diversen Banken leergeräumt hat. Ich weiß aber, dass ein finanziertes Fahrzeug auf diese GmbH läuft. Meine Frage ist nun, darf er diese Raten für das hochwertige, neue KFZ zahlen, obwohl ich einen Titel habe? Ich weiß, bei welcher Bank dieses KFZ finanziert ist.

    Vielen Dank!

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