Wenn E-Mails und Telefonate nichts mehr bringen und bereits einige Zeit ins Land gegangen ist, dass eine Kunde, Auftraggeber, Geschäftspartner mit einer Honorarzahlung im Rückstand ist, bleibt nur noch der Weg über das Mahnverfahren bzw. über den Anwalt.
An dieser Stelle erläutern wir die einzelnen Schritte des Online Mahnverfahrens. Auf der Internetseite der offiziellen Deutschen Mahngerichte www.online-mahnantrag.de – lässt sich schnell und relativ unkompliziert ein Mahnverfahren einleiten. Der Antragsgegner erhält in der Regel binnen ca. 3 Wochen ein Schreiben vom lokalen Mahngericht.
Wenn es um offene Lohnforderungen geht, dann lesen Sie bitte den Beitrag – Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bei Gehaltsforderung.
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids
1. Bundesland auswählen und mit Weiter bestätigen.
2. Versandart bestimmen. Entweder auf Papier oder per Internet (wofür allerdings eine spezielle Signaturkarte benötigt wird – Versand per Post ist in jedem Fall sicher). Mit Weiter bestätigen.
3. Nun folgt die eigentliche Aufnahme der Daten zum Antrag:
1. Schritt: Prozessbevollmächtigten erfassen (sofern vorhanden)
2. Schritt: Antragstellerdaten erfassen
3. Schritt: Antragsgegner erfassen
4. Schritt: Anspruch/Forderung erfassen
5. Schritt: Auslagen und Nebenforderung erfassen (sofern vorhanden)
6. Schritt: Allgemeine Angaben zum Antrag
7. Schritt: Überprüfen der Antragsdaten
8. Schritt: Druck/Antragsabgabe
Mahnverfahren über „Neuer Antrag“ erstellen
1. Auswahl, ob man Prozessbevollmächtigter, Rechtsanwalt/Rechtsbeistand oder Antragsteller ist. Für den Antragsteller
2. Adressdaten, Name etc. eintragen. Es lassen sich auch weitere Antragsteller hinzufügen, bzw. Firmendaten usw. Als Drittes folgt die Erfassung der Daten zum Antragsgegner. Hier ist besonders wichtig, zu wissen welche Rechtsform, die Gegenseite hat. In der Regel lässt sich diese im Impressum der Webseite der Firma finden.
Im vierten Schritt legt man die Art des Mahnverfahrens fest: ein reguläres Mahnverfahren, Urkunden-Mahnverfahren, Scheck-Mahnverfahren oder Wechsel-Mahnverfahren. Hintergrundinformationen zu den einzelnen Arten gibt es in der Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
5. Im nächsten Schritt folgen den Hauptforderungen und Zinsen.
6. Es können anschließend weitere Forderungen geltend gemacht werden, wie Porto, Mahnkosten, Kosten für Auskünfte etc.
7. Abschließend müssen die Angaben zum Antrag bestätigt werden. Sowie, ob im Falle eines Widerspruchs, die Durchführung eines streitigen Verfahrens angestrebt werden soll. https://www.online-mahnantrag.de
Mahnverfahren bei Lohn- und Gehaltsforderungen
Zu Forderungen bzgl. Lohn und Gehalt vom Arbeitgeber ist das Online Mahnverfahren leider nicht anwendbar.
Hierfür muss man sich direkt an das lokale Arbeitsgericht wenden. Weiter Informationen zum Arbeitgericht – Mahnverfahren bzgl. offener Lohnforderungen : http://www.mahnung-online.de/arbeitverfahren.htm
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