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Die Sache mit dem Zahlungsziel

Ein leidiges Thema, mit dem man sich als Freiberufler oder Unternehmer leider mal mehr oder weniger auseinandersetzen muss, ist das Einhalten von Zahlungsziele von Kundenseite. Was tun, wenn sich Kunden nicht an vorher im Angebot festgeschriebene Zahlungsvereinbarungen und Ziele halten? Im folgenden ein paar subjektive Gedanken zur Sache mit dem Zahlungsziel.

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsstellung.“ So oder so ähnlich könnte die Formulierung in der Angebotslegung oder in den AGBs lauten, die der Kunde vor Annahme eines Auftrages erhält. Wird das Angebot von Kundenseite bestätigt, führt man den Auftrag aus. Um es an einem konkreten Beispiel festzumachen, sagen wir mal, dass es sich um eine Übersetzung oder Transkription handelt. Man arbeitet je nach Auftragsvolumen mehrere Tage, wenn nicht gar Wochen an dem Projekt und liefert schließlich das fertige Produkt / die Dienstleistung. Anschließend setzt man die Rechnung auf, gibt sie in die Post und arbeitet am nächsten Projekt.

15 Tage später, man freut sich auf den wohlverdienten Zahlungseingang des Kunden, nichts. Okay, denkt man erst mal, liegt alles noch im Rahmen ein paar Tage mehr oder weniger, mit dem Kunde hat man vorab gesprochen, er war vertrauenswürdig und alles soweit kein Problem. Nach ein paar Tagen oder einer Woche dann, nach wie vor keine Zahlung. Also eine Zahlungserinnerung aufsetzen, E-Mail schreiben oder anrufen. Nun kann daraufhin die ersehnte Zahlung kommen, oder man wartet, wenn man denn den Standardweg via eine Zahlungserinnerung via Post zu versenden, wiederum einige Tage. Mittlerweile sammeln sich Eingangsrechnungen von Lieferanten, freien Mitarbeitern, Miete, Telefon [… und weitere Posten …].

Ganz besonders ärgerlich wird es, wenn man wirklich 2 Wochen+ Vollzeit an dem Projekt für den Kunden gearbeitet hat und nichts passiert. 30 Tage sind vergangen. Wenn man schon etwas länger im Geschäft ist, dann probiert man noch ein letztes Mal den persönlichen Kontakt herzustellen, danach geht es ohne Verzug an das zuständige Mahngericht. Problem nur, wenn man ein Einzelner ist, Freiberufler oder Einzelunternehmer, und wie beschrieben, es das einzige Projekt war mit dem man mindestens einen halben Monat zugebracht hat, und auch sonst finanziell keine Reserven hat, dass dieses Mahnverfahren dauern kann.

Okay, soviel zum Gemütszustand, zur Entwicklung der Sache mit dem Zahlungsziel.

Das Zahlungsziel ist überschritten – Was nun?

Sicherlich ist und sollte dies nicht der ‚Normalzustand‘ sein. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die meisten Kunden, wenn Sie mit der Dienstleistung zufrieden waren, auch relativ zeitnah zahlen. Andere hingegen scheinen, und diese möge zum Teil auf verwaltungstechnische Komplexität (jede andere Bezeichnung finde ich dafür unpassend, da ein bestätigtes Angebot, mit dem Hinweis zum Zahlungsziel eindeutig dieses jenes ausweist) zurückzuführen sein, eigene Maßstäbe anzusetzen was das Zahlungsziel angeht.

Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst – Was tun wenn das Zahlungsziel überschritten ist?

  1. Zahlungserinnerung per Post unverzüglich nach Ablauf der Zahlungsfrist.
  2. Je nach Art der Kundenbeziehung / des Kundenkontakts persönliches Gespräch per Telefon / E-Mail-Kontakt.
  3. Ja nach Auftragsvolumen zweite Zahlungserinnerung / Mahnung per Post.
  4. Schritt 3 kann im Einzelfall übersprungen werden und direkt per Mahngericht vorgegangen werden. (Online-Mahnantrag Tipps)

Warum Schritt 4 direkt ausgeführt werden kann? Siehe Mahnverfahren. Der Schuldner kann im Prinzip dann per Mahngericht gemahnt werden, wenn er in Verzug kommt. Punkt aus. Man sollte natürlich abwägen und vorher wie beschrieben vorgehen, da es vielerlei Möglichkeiten gibt, warum das Zahlungsziel nicht eingehalten (werden kann) wird. Zahlungsengpässe auf Kundenseite können sicherlich auch dafür verantwortlich sein, wie im beschriebenen Szenario, eines mittleren bis großen Auftrags, darf man aber davon ausgehen, dass eine Angebotsbestätigung eine entsprechende Liquidität voraussetzt.

Fazit

Nun gut, wenngleich ich keine konkreten Beispiele an dieser Stelle benennen möchte und weitestgehend Verallgemeinerungen aufgeführt habe, was im Bereich der Zahlungspraxis auch so sein sollte, hoffe ich den einen oder anderen Tipp zum Thema Zahlungsziele gegeben zu haben. Dass ich über dieses Thema schreibe, hat sicherlich auch eine persönliche  Motivation, um seine Gedanken im Rahmen des Blogs niederzuschreiben (zu verarbeiten).

Wenn jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, dass man aufgrund von nicht eingehaltenen Zahlungszielen von Kunden in eine Situation kommt, die eher nicht wünschenswert ist, der kann gern einen Eintrag in den Kommentaren hinterlassen.

Was mir abschließend gerade noch einfällt, was ebenfalls noch ein Anstoß für diesen Beitrag war: Zahlungsziele von 60 Tagen, die man leider Gottes in der Übersetzerbranche zuweilen findet. Ich glaube es gibt sehr wenige Banken, die einem 60 Tage ‚Zahlungsziel‘ einräumen, und wenn dann mit entsprechenden Gebühren und Zinsen, dass man ein solches Verhalten gegenüber Freiberuflern an den Tag legt. Nun ja, dies lasse ich einfach mal so stehen.

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