Zahlungspraxis.de Finanzratgeber
Suche
Close this search box.

Umsatzsteuernummer Ausland prüfen

Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag, wie Sie ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (VAT) effektiv prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechnungen korrekt und umsatzsteuerfrei ausgestellt werden.

Wenn man eine Rechnung an einen Kunden im europäischen Ausland stellt und die Umsatzsteuer ausweisen muss, dann sollte man immer prüfen, ob die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer korrekt ist. Nur dann darf man die Rechnung umsatzsteuerfrei stellen.

Da die offizielle EU-Seite zu Prüfung der VAT-Nummer nicht ohne weiteres auffindbar hist, hier ein Tipp, wo und wie man die Umsatzsteuernummer für im europäischen Ausland ansässige Unternehmen prüfen kann.

Update 2020: Bundesamt für Steuern mit eigener Prüfseite

Für die Überprüfung der abzufragenden UST-IdNr. nutzt man die Seite des Bundeszentralamtes für Steuern.

Prüfung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (VAT)

Man trägt die eigene DE USt-IdNr ein, wählt das abzufragende Land und gibt zum Abschluss due USt-IdNr des Kunden ein.


Ursprüngliche Seite der EU (2014)

Umsatzsteuernummer EU Ausland prüfen
Umsatzsteuernummer EU prüfen auf http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do?selectedLanguage=DE , Abruf Screenshot 20.03.11

Was ist eine VAT-Nummer?

Eine VAT-Nummer (Value Added Tax = Mehrwertsteuernummer) ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die Unternehmen und Organisationen in Ländern, die ein Mehrwertsteuersystem eingeführt haben, zugewiesen wird. Im Finanzbereich wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet, um ein Unternehmen oder eine Organisation für steuerliche Zwecke zu identifizieren, und sie wird in der Regel für Unternehmen benötigt, die für die Umsatzsteuer registriert sind, um die Umsatzsteuer auf ihre Ausgaben zurückfordern zu können. In vielen Fällen wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von den Regierungen verwendet, um Steuern von Unternehmen zu verfolgen und einzuziehen, und sie wird oft auf Rechnungen und anderen Finanzdokumenten angegeben.

Auf der EU-Seite trägt man zuerst seine eigene Ust-ID (MwSt-Nummer) und den Mitgliedstaat ein, danach die des in der EU ansässigen Kunden und dessen MwSt-Nummer.

Es ist wichtig, dass derjenige, der die Rechnung stellt, in der Pflicht ist die VAT Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) auf Gültigkeit zu prüfen.

Die vollständige Bezeichnung der EU-Regelung lautet: „MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS): Validierung der MwSt-Nummer“.

Im Folgenden weiterführende Quellen mit ausführlichen Informationen zur Rechnungsstellung bei ausländischen Kunden.

» Pflicht zur UStIdNr.-Kontrolle

» Rechnungen aus dem Ausland sorgfältig prüfen

Umsatzsteuernummer prüfen
Inhalt
Weitere Beiträge
Kontakt