- 28 März 2011
- Steuern
Wenn man eine Rechnung an einen Kunden im europäischen Ausland stellt und die Umsatzsteuer ausweisen muss, dann sollte man immer prüfen, ob die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer korrekt ist – nur dann kann man die Rechnung umsatzsteuerfrei stellen. Da man sich hin und wieder in der Situation befindet, und jedes Mal auf’s Neue nach dem Link zur EU-Regelung suchen muss, hier ein Kurz-Tipp, wo man die Umsatzsteuernummer für im europäischen Ausland ansässige Unternehmen prüfen kann.
Umsatzsteuernummer EU prüfen auf http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do?selectedLanguage=DE , Abruf Screenshot 20.03.11