Home > Praxis > KfW Bankdarlehen nach BAföG – Aussetzung der Rückzahlung/Stundung

KfW Bankdarlehen nach BAföG – Aussetzung der Rückzahlung/Stundung

Wer nach Ende des Studiums die Rückzahlung seines Bankdarlehens nach § 18 BAföG bei der KfW einmal nicht bedienen kann oder für einen Zeitraum aussetzen möchte, sprich eine Stundung beantragen möchte, der kann dies mit entsprechenden Nachweisen zum Einkommen bei der KfW beantragen. Dazu muss glaubhaft nachgewiesen werden, dass man die Rückzahlung aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation aktuell nicht bedienen kann. Es werden dazu folgende Belege benötigt, die bei der KfW zusammen mit einem Antrag eingereicht werden müssen:

1. Selbstauskunft zum Antrag auf Stundung/Ratenreduzierung

-> KfW Selbstauskunft http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/KfW-Formul26/PDF-Dokumente/147641_Selbstauskunft_zum_Antrag_auf_Stundung.pdf

2. Einkommensnachweis

Dies können beispielsweise Lohnabrechnungen, eine Einnahmenüberschussrechnung (bei Selbständigen) oder sonstige Nachweise zum Einkommen und Vermögen sein.

3. Kinder – Geburtsurkunden

Bei der Beantragung und für die Entscheidung, ob eine Stundung möglich ist, werden die Kinder in die Berechnung mit einbezogen. Entsprechend der Anzahl der Kinder erhöht sich der Freibetrag, ab dem eine Aussetzung der Rückzahlung möglich ist.

Gesetzliche Grundlage: (siehe KfW-Förderbank)

§ 18a Einkommensabhängige Rückzahlung (Auszug aus dem BAföG)
(1) Von der Verpflichtung zur Rückzahlung ist der Darlehensnehmer auf Antrag freizustellen, soweit sein Einkommen monatlich
den Betrag von 1.040 Euro nicht übersteigt. Der in Satz 1 bezeichnete Betrag erhöht
sich für
1. den Ehegatten um 520 Euro,
2. jedes Kind des Darlehensnehmers um 470 Euro,
wenn sie nicht in einer Ausbildung stehen, die nach diesem Gesetz oder nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
gefördert werden kann.


Der Freibetrag ab welchem eine Stundung des Bankdarlehens  nach § 18 BAföG möglich ist beträgt ca. 1040 Euro und je Kind erhöht sich dieser Betrag um 470 Euro. Wenn man also beispielsweise ein Nettoeinkommen von 1400 Euro hat und ein Kind hat, dann ist eine Aussetzung der Rückzahlung möglich. Der Antrag ist zusammen mit dem Anschreiben und den Nachweisen an die KfW Bankgruppe, Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn zu richten.

Diesen Artikel weiterempfehlen:
  • Twitter
  • Facebook
  • MisterWong.DE
  • Yigg
  • Google Bookmarks
  • Yahoo! Bookmarks

Praxis

  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks