Einhaltung von Zahlungszielen – Wenn die Fälligkeit überschritten wird
In mittelständischen und größeren Unternehmen gilt zumeist eine Zahlungsziel von 30 ‘Tagen ab Rechnungsstellung. Wie verhält es sich aber, wenn man beispielsweise als Freiberufler, Einzelunternehmer oder im Speziellen als Übersetzer kürzere Zahlungsfristen auf seinen Angeboten und Rechnungen festsetzt? Die Antwort dazu ist eigentlich ganz klar – die Fälligkeit einer Forderung (der Rechnung) tritt ein, wenn diese gemäß einem Vertrag, bzw. dem Angebot, überschritten wird. Ab diesem Zeitpunkt gerät der Schuldner in den Zahlungsverzug und der Gläubiger kann (muss) die entsprechenden Schritte einleiten. Mehr…